Wechsel in die private Krankenversicherung für Studenten

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Beim Start des Wintersemesters an deutschen Hochschulen am 1. Oktober sollten Studenten nicht nur ihren Studienplan und die Wohnungssuche im Blick haben, sondern auch ihren Versicherungsschutz überprüfen. Es ist wichtig zu klären, ob Studenten in der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung „familienversichert“ sind oder ob sie sich eigenständig versichern müssen. Dabei spielt die Frage nach einer möglichen Mitversicherung über die Eltern eine entscheidende Rolle, die von verschiedenen Faktoren abhängt.

Familienversicherung: Ein genauer Blick zahlt sich aus

Bei der Frage, ob Kinder „familienversichert“ sind, ist es ratsam, einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung zu werfen. Hier kann man nachlesen, ob Zeiten der Erstausbildung wie Schule, Berufsausbildung und Studium versichert sind. Es wird überprüft, ob Versicherungsschutz besteht, wenn während des Studiums oder der Ausbildung eine Aushilfstätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Des Weiteren wird ermittelt, ob das Kind im Haushalt der Eltern behördlich gemeldet sein muss. Auch die Altersgrenzen im Versicherungsvertrag werden beachtet. Schließlich wird festgestellt, ob Versicherungsschutz besteht, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, beispielsweise für die Wartezeit vor Ausbildungsbeginn, während des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Wehrdienstes.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist es wichtig zu beachten, ob es sich um die Erst- oder Zweitausbildung handelt. Studenten bleiben über ihre Eltern mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und sich noch im Studium oder einem unmittelbar anschließenden Masterstudiengang befinden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Referendariatszeit oder Fortbildungsmaßnahmen. Wenn Studenten nach dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnen oder den Master nicht direkt an den Bachelor anschließen, müssen sie in der Regel eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld gründlich zu recherchieren oder sich neutral und unabhängig beraten zu lassen.

Eigenes Einkommen und Krankenversicherung für Studenten

In Deutschland besteht für Studenten eine Krankenversicherungspflicht. Allerdings können Studenten, die Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, bis zu ihrem 25. Geburtstag über die Krankenkasse ihrer Eltern familienversichert bleiben. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn sie kein eigenes Einkommen haben oder ihr Einkommen nicht regelmäßig über 485 Euro im Monat liegt. „Mini-Jobber“ dürfen nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, um weiterhin familienversichert zu sein.

Wenn Studenten familienversichert sind, das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihr Studium fortsetzen, sind sie in der (gesetzlichen) Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Sie zahlen bis zum 30. Lebensjahr einen vergünstigten Beitrag und haben anschließend die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu einem höheren Beitrag weiterzuversichern.

Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Beim Beginn ihres Studiums haben Studenten die Wahl, sich von der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dies kann vorteilhaft sein, wenn die PKV aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern als private Restkostenversicherung möglich ist und das Studium vor dem 25. Geburtstag endet. Die PKV ist in solchen Fällen oft kostengünstiger als die KVdS. Um in die PKV wechseln zu können, müssen Studenten innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht stellen. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist nicht mehr möglich.

Vollenden Studenten ihr 25. Lebensjahr, entfällt in den meisten Fällen auch der Anspruch auf Beihilfe. Danach müssen sie in eine private Krankheitskostenvollversicherung wechseln und höhere Prämien zahlen. Wenn der Wechsel innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust der Beihilfeberechtigung beantragt wird, erfolgt er ohne Risikoprüfung oder Wartezeit.

Neutral und unabhängig beraten lassen bei Fragen und Unsicherheiten

Studenten sollten ihren Versicherungsschutz sorgfältig überprüfen, da dies von großer Bedeutung ist. Insbesondere die Bedingungen der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung sollten genau beachtet werden, um herauszufinden, ob und wie Studenten familienversichert sind. Bei Fragen und Unsicherheiten empfiehlt es sich, neutrale und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel als Mitglied beim Bund der Versicherten. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte ebenfalls gut überlegt werden und individuell auf die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt sein.

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