Ab dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Diese Erhöhung um 41 Cent pro Stunde bringt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, insbesondere in Mini- und Midijobs, spürbare Verbesserungen. Wir haben die wesentlichen Änderungen für Unternehmen in einem Überblick zusammengefasst.
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Minijobs: Verdienstgrenze steigt ab Januar 2024
Mit der Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2024 steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 Euro im Monat. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs ihr monatliches Arbeitsentgelt auf maximal diesen Betrag begrenzen müssen. Das Jahresentgelt ist zudem auf 6.456 Euro begrenzt, um sicherzustellen, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt und keine Sozialversicherungspflicht besteht.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, zu Beginn einer Beschäftigung oder bei dauerhaften Änderungen zu überprüfen, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Mindestlohnerhöhung wirkt sich auf Midijob-Untergrenze aus
Der Midijob hat ab dem 1. Januar 2024 eine neue untere Verdienstgrenze von 538,01 Euro pro Monat.
Auswirkungen der neuen Regelungen auf Midijobber
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bis zum 30. September 2022 ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 520 Euro erhielten, waren unter den bisherigen Midijob-Bedingungen weiterhin versicherungspflichtig.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein monatliches Arbeitsentgelt von über 538 Euro haben, um weiterhin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert zu bleiben. Falls das monatliche Arbeitsentgelt diese Grenze nicht erreicht, werden sie als Minijobber betrachtet und müssen sich bei der Minijobzentrale melden.
Steigende Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer
Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 62.100 Euro pro Jahr ab dem 1. Januar 2024 ändern sich die Regelungen in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro. Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze sind nicht mehr verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung erhöht sich auf 1,7 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung werden ab dem 1. Januar 2024 erhöht. Im Westen liegt sie dann bei 7.550 Euro und im Osten bei 7.450 Euro. Die Bezugsgrößen werden ebenfalls angepasst und betragen im Westen 3.535 Euro und im Osten 3.465 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beläuft sich auf 45.358 Euro.
Höhere Einkommensgrenzen für Rentner mit Erwerbsminderung
Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, dürfen ihr Einkommen auf bis zu 18.558,75 Euro brutto jährlich erhöhen.
Höhere Werte für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Der Monatswert für Verpflegung beträgt 313 Euro, während der Monatswert für Unterkunft und Miete bei 278 Euro liegt. Zusätzlich gibt es einen täglichen Gesamtwert von 10,43 Euro, der für die Mahlzeiten des Tages verwendet werden kann.
Verbesserungen für Arbeitnehmer durch höheren Mindestlohn
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde ab dem 1. Januar 2024 hat positive Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mini- und Midijobs. Sie können nun von einer spürbaren Verbesserung ihres Verdienstes profitieren. Unternehmen stehen jedoch vor neuen Herausforderungen aufgrund der Anpassungen in der Sozialversicherung und den neuen Verdienstgrenzen.
Expertenrat ist daher ratsam, um die neuen Regelungen korrekt umzusetzen. Die Änderungen im Mindestlohn bringen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Mini- und Midijobs spürbare Verbesserungen, indem sie mehr Geld verdienen und eine bessere soziale Absicherung erhalten. Unternehmen müssen sich auf die neuen Verdienstgrenzen und Anpassungen in der Sozialversicherung vorbereiten, um mögliche Probleme zu vermeiden.