Es ist wichtig zu wissen, welche Regeln gelten, wenn man mit Kopfhörern Fahrrad oder Auto fährt.
Kopfhörer mindern die Hörfähigkeit auch ohne Tonsignal
Es ist ratsam, im Straßenverkehr keine Kopfhörer zu verwenden, da selbst ohne Tonsignal die Hörfähigkeit beeinträchtigt werden kann.
Im Straßenverkehr ist es von großer Bedeutung, Umgebungsgeräusche und insbesondere Sondersignale wahrnehmen zu können. Aus diesem Grund sollten Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung vermieden werden, da sie die Wahrnehmung dieser Signale beeinträchtigen können. Es ist wichtig zu beachten, dass das Tragen von Kopfhörern und die dadurch verursachte eingeschränkte Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen zu einer Teilschuld führen können, falls es zu einem Unfall kommt.
Der Einsatz von Kopfhörern kann Fußgänger gefährden, da wichtige Umgebungsgeräusche, wie Fahrradklingeln oder herannahende Autos, möglicherweise nicht gehört werden. Insbesondere Elektrofahrzeuge wie E-Autos, E-Scooter und Krafträder mit E-Antrieb werden aufgrund ihrer geringeren Geräuschentwicklung möglicherweise nicht rechtzeitig wahrgenommen. Diese Fahrzeuge sind jedoch immer häufiger im Straßenverkehr anzutreffen.
Kopfhörer können als Freisprechanlage für das Smartphone genutzt werden, um Telefonate und andere Funktionen per Sprache zu steuern. Dadurch wird der Fahrer dazu befähigt, elektronische Geräte zu benutzen, ohne sie in die Hand nehmen zu müssen – eine Maßnahme, die im Einklang mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung steht.
Die GTÜ empfiehlt eine bewusste Entscheidung, ob und wann Kopfhörer im Straßenverkehr verwendet werden sollten, da sie das Unfallrisiko erhöhen können.