Stechuhr oder Überstunden? Arbeitszeiterfassungsgesetz gibt Antwort

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Die genaue Erfassung der Arbeitszeiten ermöglicht es den Arbeitgebern, eine bessere Ressourcenplanung vorzunehmen. Durch die Analyse der erfassten Daten können Engpässe oder Überlastungen vermieden werden, was zu einer optimierten Arbeitsorganisation führt.

EuGH und Bundesarbeitsgericht: Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt

Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf zur Erfassung von Arbeitszeiten vorgelegt. Arbeitgeber sollen zukünftig nicht nur Überstunden, sondern auch den Beginn, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit der Beschäftigten elektronisch erfassen.

Moderne Arbeitszeitverwaltung anstelle der Stechuhr gefordert

Eine zentrale Herausforderung in der Arbeitswelt besteht darin, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Die Tarifvertragsparteien übernehmen hierbei eine verantwortungsvolle Rolle. Dort, wo es im betrieblichen Kontext möglich ist, wird die Arbeitszeit mithilfe von Arbeitszeitkonten oder ähnlichen Instrumenten flexibel verteilt. Das Ziel ist es, Überstunden zu vermeiden und eine gute Balance zwischen beruflichen und privaten Verpflichtungen zu schaffen.

Im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes können verschiedene vertragliche Regelungen zur Arbeitszeit unterstützt werden. Es besteht die Option, flexible Wochenarbeitszeiten einzuführen, anstatt starre Tageshöchstarbeitszeiten festzulegen. Ebenso können die Ruhezeiten entsprechend den individuellen Bedürfnissen gestaltet werden. Besonders die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit spielt eine bedeutende Rolle in modernen Arbeitsverhältnissen und ist eine wesentliche Voraussetzung für das mobile Arbeiten. Fest definierte Arbeitszeitfenster stehen dem Bedürfnis nach mehr Flexibilität entgegen.

Um die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten, müssen die Möglichkeiten genutzt werden, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) ausdrücklich für die Umsetzung eines modernen Systems zur Erfassung der Arbeitszeiten zur Verfügung stellen. Angesichts der Anforderungen der Arbeitswelt im 21. Jahrhundert ist es erforderlich, dass produktive und gesunde Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die über die Regelungen des 20. Jahrhunderts hinausgehen. Eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs wird von Arbeitgebern erwartet. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber lehnen eine Rückkehr zur herkömmlichen Stechuhr ab.

Gleichberechtigte Entlohnung von Überstunden durch Zeiterfassung

Indem Gegner der Zeiterfassung das Bild der Stechuhr verwenden, möchten sie den Eindruck erwecken, dass die Erfassung der Arbeitszeit starr und veraltet ist. Doch die Behauptung, dass flexible Arbeitszeiten durch die Zeiterfassung unmöglich würden, ist ein Mythos. Tatsächlich gibt es heutzutage günstige digitale Zeiterfassungssysteme auf dem Markt, die es Unternehmen ermöglichen, die rechtlichen Anforderungen auch bei flexibler und mobiler Arbeit zu erfüllen.

Gemäß dem europäischen Recht, das durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht verbindlich ausgelegt wird, steht der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten an erster Stelle. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass übermäßig lange Arbeitszeiten krank machen und Überstunden das Unfallrisiko erhöhen. Arbeitgeber, die ihrer Verpflichtung zum Schutz der Beschäftigten nachkommen, handeln demnach bereits entsprechend. Allerdings spielt auch der finanzielle Aspekt eine Rolle: Wenn Beschäftigte um die Bezahlung von Überstunden streiten müssen, liegt die Beweislast bei ihnen.

Um eine faire Bezahlung von Überstunden sicherzustellen, ist ein „objektives, zuverlässiges und leicht zugängliches System“ von großer Bedeutung, wie es das europäische Recht vorschreibt.

Verbesserung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch Zeiterfassung

Die Stechuhr hatte ihre Blütezeit in einer Ära, in der die meisten Beschäftigten ihren Arbeitstag im Büro oder in der Fabrik verbrachten. Doch die heutige Arbeitswelt zeichnet sich durch flexible Arbeits- und Arbeitszeitmodelle aus, wie zum Beispiel Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten.

Laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf müssen alle Arbeitsformen ab sofort die tägliche Arbeitszeit elektronisch erfassen, einschließlich des Beginns, des Endes und der Dauer. Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeitszeitaufzeichnung auf den Arbeitnehmer überträgt. Dennoch trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die korrekte Dokumentation gegenüber den Behörden und dem Betriebsrat.

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