Bundesurlaubsgesetz: Die wichtigsten Fragen und Antworten

0

Die Regelungen im Bundesurlaubsgesetz sollen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dabei helfen, auf der rechtlichen Grundlage eine Einigung in Bezug auf den Erholungsurlaub zu finden. Danach haben auch Praktikanten, die länger als einen Monat in einem Betrieb sind, Anspruch auf Urlaub. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bundesurlaubsgesetz geben Aufschluss über mögliche Unklarheiten, die sich ergeben können.

Der schnelle Überblick

  • 24 Werktage Urlaub stehen Arbeitnehmern nach dem Bundesurlaubsgesetz zu.
  • Ein Praktikum muss mindestens einen Monat dauern, damit ein Anspruch entsteht.
  • Bei einer Erkrankung im Urlaub geht der Urlaubsanspruch nicht verloren.
  • Aus dringenden Gründen kann Urlaub mit in das nächste Jahr genommen werden.
  • Sonderregelungen gelten für Jugendliche und Arbeitnehmer mit einer Behinderung.
  • Entgeltlich im Urlaub arbeiten ist nicht erlaubt.
  • Urlaubsanspruch entsteht lediglich für freiwillige Praktika. Für ein Pflichtpraktikum besteht kein Urlaubsanspruch.

Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz?

Das Bundesurlaubsgesetz wurde für alle Arbeitnehmer ins Leben gerufen. Dazu gehören:

  • Arbeiter und Angestellte
  • Praktikanten und Azubis
  • Angestellte mit einem arbeitnehmerähnlichen Status

Keinen Anspruch auf Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Beamte und Soldaten. Für sie gelten andere Regelungen, auf die sie sich beziehen können.

Info: Ein arbeitnehmerähnlicher Status liegt vor, wenn ein freier Mitarbeiter in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zum Unternehmen steht, gleichzeitig aber keine Weisungen entgegennehmen muss. Er kann dann auch Urlaub geltend machen.

Wer neben dem Studium oder der Schule verpflichtend ein Praktikum durchführen muss, der hat keinen Anspruch auf Urlaub.

Wer neben dem Studium oder der Schule verpflichtend ein Praktikum durchführen muss, der hat keinen Anspruch auf Urlaub. (#02)

Kein Urlaubsanspruch bei einem Pflichtpraktikum

Wer neben dem Studium oder der Schule verpflichtend ein Praktikum durchführen muss, der hat keinen Anspruch auf Urlaub. Zunächst würde sich dadurch die Praktikumszeit verkürzen und die geforderte Dauer kann nicht erfüllt werden. Der entscheidende Faktor ist aber der Status quo als Student oder Schüler. Man ist also nicht wirklich Praktikant, sondern das Praktikum gehört zur Ausbildung dazu.

Wie hoch ist der Mindesturlaubsanspruch laut dem Bundesurlaubsgesetz bei einem freiwilligen Praktikum?

Eine der wichtigsten Regelungen aus dem Bundesurlaubsgesetz, das bereits seit 1963 gilt, ist der Mindesturlaubsanspruch. Geregelt wird dieser im § 1 und § 3. Die Angaben aus dem Gesetz beziehen sich auf ein volles Kalenderjahr. Für ein Kalenderjahr hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch in Höhe von 24 Werktagen. Nicht zu den Werktagen gehören Sonntage und Feiertage.

Beispiel: Möchte ein Praktikant rund um den 1. Mai Urlaub nehmen, der 1. Mai ist aber ein Donnerstag, so handelt es sich dennoch nicht um einen Werktag. Für den 1. Mai muss daher kein Urlaubstag eingesetzt werden.

Kann ein Arbeitnehmer auch einen höheren Urlaubsanspruch haben?

Der Mindesturlaubsanspruch ist die Grundlage für Vereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Beiden steht es frei, weiter in die Verhandlung zu gehen. Allerdings muss sich der Arbeitgeber hier nach dem Prinzip der Unabdingbarkeit richten. Das bedeutet:

  • Verhandlungen zur Anzahl der Urlaubstage sind möglich.
  • Es steht dem Arbeitgeber frei, seinen Mitarbeitern einen höheren Urlaubsanspruch einzuräumen.
  • Die Anpassungen des Urlaubsanspruches dürfen nicht unter dem Mindesturlaub liegen.

Möchte ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber also nachfragen, ob er auch einen höheren Jahresurlaub erhalten kann, ist das rechtens. 24 Werktage müssen ihm jedoch immer gewährt werden.

Die Brückentage werden gerne genutzt, um mit wenigen Urlaubstagen möglichst viele freie Tage zu erhalten.

Die Brückentage werden gerne genutzt, um mit wenigen Urlaubstagen möglichst viele freie Tage zu erhalten. (#03)

Welche Regelungen gibt es zu den Brückentagen im Bundesulaubsgesetz?

Liegt ein gesetzlicher Feiertag auf einem Wochentag, werden die Tage um diesen Feiertag herum auch als Brückentage bezeichnet. Die Brückentage werden gerne genutzt, um mit wenigen Urlaubstagen möglichst viele freie Tage zu erhalten. Das ist grundsätzlich möglich. Eine Regelung dazu, dass Urlaub an den Brückentagen nicht oder nur eingeschränkt genommen werden darf, gibt es im Bundesurlaubsgesetz nicht.

In der Praxis läuft es so: Der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Urlaub. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, diesen zu bestätigen oder zu entscheiden, dass ein Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Auch eine Interessenabwägung kann durchgeführt werden, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub für die Brückentage beantragt haben. Wer unbedingt einen bestimmten Brückentag frei möchte, tut also gut daran, möglichst früh Urlaub zu beantragen.

Was ist die Samstagsregelung und betrifft diese auch Praktikanten?

Bei der Samstagsregelung handelt es sich um eine Festlegung dazu, wie die Samstage zu werten sind, wenn es sich um Arbeitstage handelt. Nicht in jedem Betrieb gehört der Samstag zu den regulären Arbeitstagen. Er ist jedoch, nach dem Bundesurlaubsgesetz, als Werktag anzusehen.
Bei einem Praktikum zum Beispiel in der Gastronomie, in einem Krankenhaus oder in einer Fabrik mit Wochenendschichten kann auch der Samstag als Arbeitstag anfallen.

Die Samstagsregelung legt fest, wie die Arbeit am Samstag beim Erholungsurlaub zu berücksichtigen ist.

Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Mitarbeiter an den Samstagen eingesetzt werden kann, gilt der Samstag als ein Arbeitstag. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Mitarbeiter nur selten an einem Samstag zur Arbeit kommen muss. Sein Mindesturlaubsanspruch bleibt bei 24 Werktagen bestehen. Ist Urlaub eingereicht, wird jedoch auch der Samstag als Arbeitstag gezählt.

Wie erfolgt die Berechnung des Anspruches in Bezug auf Arbeitstage laut Bundesurlaubsgesetz?

Im Bundesurlaubsgesetz ist der Mindestanspruch in Werktagen geregelt. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Fällt in einem Betrieb an einem Samstag keine Arbeitszeit an, arbeiten die Mitarbeiter nur fünf Tage für das Unternehmen. Der Jahresurlaub muss neu berechnet werden.

Der Anspruch an Mindesturlaub wird mit den tatsächlichen Arbeitstagen multipliziert und anschließend durch die Anzahl von sechs Werktagen dividiert. In einer Vollzeittätigkeit, die sich über fünf Arbeitstage zieht, entsteht so ein Urlaubsanspruch in Höhe von 20 Urlaubstagen.

Video: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? ◆ WIRLITSCH

Praktikum in Teilzeit: Wie wird die Formel dann eingesetzt?

Sehr häufig finden Praktika in Teilzeit statt. Der Klassiker ist das Praktikum während dem Studium an zum Beispiel 2 Tage in der Woche. Auch hier dient die oben genannte Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs.

Wichtig: Für die Berechnung ist unerheblich, wie viele Stunden der Arbeitnehmer pro Tag arbeitet. Entscheiden ist nur, dass er an diesem Tag im Unternehmen ist, egal wie lang.

Arbeitet ein Praktikant zum Beispiel an zwei Tagen die Woche 5 Stunden und an einem Tag nur 2, liegt der Urlaubsanspruch bei 12 Arbeitstagen für das gesamte Jahr.

Ab wann besteht der Urlaubsanspruch tatsächlich?

Mit dem Eintritt in ein neues Unternehmen erhält der Praktikant zwar laut Vertrag den Anspruch auf seinen Erholungsurlaub. Allerdings gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz hier eine Wartezeit, die eingehalten werden muss. Sie beträgt sechs Monate. Dieser Zeitraum muss nachweislich zusammenhängend im Unternehmen gearbeitet worden sein. Kommt es zu einer Unterbrechung des Vertrages, beginnt die Wartezeit erneut, wenn der Mitarbeiter wieder in das Unternehmen zurückkehrt.

  • Beispiel: Frau Schmidt ist Dauerpraktikant seit einem Jahr im Unternehmen. Sie entscheidet sich, ein Jahr Pause einzulegen und kündigt dafür. Nach einem Jahr bewirbt sie sich erneut bei dem Unternehmen und bekommt wieder eine Praktikumsstelle. Die Wartezeit beginnt erneut, auch wenn Frau Schmidt bereits einmal für das Unternehmen gearbeitet hat.

Die Wartefrist gilt immer beim Start in einem Unternehmen. Ist der Praktikant bereits mehr als sechs Monate angestellt und ein neues Jahr beginnt, hat er vollen Urlaubsanspruch ab dem 1. Januar.

Wichtig zu wissen: Bei einem Praktikum entsteht überhaupt erst ab der Dauer von einem Monat ein Urlaubsanspruch.

Kann der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen?

§ 7 Bundesurlaubsgesetz beschäftigt sich mit den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer. In der Regel überlegen Arbeitnehmer, wann sie ihren Urlaub nehmen möchten. Dabei können sie sich auf das Bundesurlaubsgesetz berufen, in dem gesagt wird, dass der Arbeitgeber einen jährlichen Erholungsurlaub mit 12 zusammenhängenden Werktagen nicht ablehnen darf.

Allerdings ist die Ablehnung für den gewünschten Zeitraum durch den Chef dennoch möglich. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Mitarbeiters zwar berücksichtigen, allerdings können dringende betriebliche Belange für eine Zurückweisung sorgen. Auch diese sind im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Anerkannt werden:

  • personelle Engpässe, die durch den Urlaub des Mitarbeiters entstehen können
  • eine plötzlich gestiegene Auftragslage
  • Einhaltung von Produktionsmengen
  • Inventurarbeiten
  • Abschlussarbeiten in Bezug auf den Jahresabschluss

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es zu einer starken Beeinträchtigung im Ablauf des Unternehmens kommen würde. Nur in dem Fall darf er den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt verweigern.

 Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Mitarbeiters zwar berücksichtigen, allerdings können dringende betriebliche Belange für eine Zurückweisung sorgen.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Mitarbeiters zwar berücksichtigen, allerdings können dringende betriebliche Belange für eine Zurückweisung sorgen. (#04)

Müssen Betriebsferien anerkannt werden?

Durch den Arbeitgeber festgelegter Urlaub wird als Betriebsferien bezeichnet. Hier haben alle Mitarbeiter zum selben Zeitpunkt Urlaub. Der Urlaub wird ihnen von ihrem Mindesturlaubsanspruch abgezogen. Interessant ist die Frage, ob Betriebsferien nach dem Bundesurlaubsgesetz überhaupt akzeptiert werden müssen.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Betriebsferien anzuordnen, wenn dies mit dem Betriebsrat abgesprochen wird. Gibt es keinen Betriebsrat und es werden dennoch Betriebsferien angeordnet, muss der Arbeitgeber diese mit dringenden betrieblichen Belangen erklären.

  • Ein Beispiel: Cornelia macht ein 3-monatiges Praktikum in einer Arztpraxis. Dafür erwirbt sie 6 Tage Urlaub. Der Arzt ordnet eine Woche Betriebsferien an, da er selbst im Urlaub ist und der Praxisbetrieb zwingend an ihn gebunden ist. Auch Cornelia muss 5 Tage ihres Anspruches opfern.

Was passiert, wenn mehrere Arbeitnehmer zeitgleich in den Urlaub gehen möchten?

Auch wenn das Bundesurlaubsgesetz den Hinweis enthält, dass die Urlaubswünsche des Mitarbeiters zu berücksichtigen sind, kann es zu Überschneidungen bei den Anträgen kommen. Gerade in der Ferienzeit haben oft viele Arbeitnehmer den Wunsch nach Urlaub. Schulpflichtige Kinder sind dabei der wichtigste Grund. Der Arbeitgeber muss eine Interessenabwägung durchführen und soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.

Im Fokus stehen dabei folgende Punkte:

  • Abfrage nach schulpflichtigen Kindern
  • Abfrage nach Betreuungsmöglichkeiten durch Partner oder Partnerin
  • Alter der Mitarbeiter
  • Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter

Drehen sich die überschneidenden Anfragen um die Ferienzeit, wird der Arbeitgeber erst einmal prüfen, wer durch schulpflichtige Kinder einen besonderen Bedarf für den Zeitraum mitbringt. Zusätzlich dazu ist zu berücksichtigen, wie die Verteilung der Urlaube in den letzten Jahren unter den Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern erfolgt ist.

Für den Arbeitgeber ist es von Vorteil, wenn die Mitarbeiter direkt miteinander sprechen und bei ihrer Urlaubsplanung die Wünsche der Kollegen berücksichtigen. In vielen Unternehmen funktioniert dies bereits gut und eine Abwägung nach sozialen Gesichtspunkten ist nicht mehr notwendig.

Praktikanten haben eher selten Probleme ihren Urlaub durchzusetzen. Wer allerdings unbedingt zu einer bestimmten Zeit freihaben will, zum Beispiel weil er sich auf Prüfungen vorbereiten muss, der sollte das frühzeitig klären. So geht in der Regel nichts schief.

Ist eine Übertragung von Urlaub auf das neue Jahr laut Bundesurlaubsgesetz möglich?

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub innerhalb des laufenden Jahres in Anspruch nehmen soll. Eine Übertragung auf das neue Jahr steht erst einmal nicht zur Debatte. § 7 enthält jedoch auch Hinweise, wann eine Übertragung doch möglich wäre. Hier gibt es zwei Situationen, die eine Notwendigkeit erkennen lassen.

Diese sind:

  • Der Arbeitnehmer hatte wichtige Gründe, seinen Urlaub innerhalb des laufenden Jahres nicht in Anspruch zu nehmen.
  • Es lagen betriebliche Gründe dafür vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen vollen Erholungsurlaub nicht möglich machen konnte.

Bei der Übertragung des Urlaubes in das neue Kalenderjahr muss dieser innerhalb von drei Monaten in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber muss außerdem den Arbeitnehmer zum Antritt des Urlaubs explizit auffordern, sonst verlängert sich der Anspruch über das Quartal hinaus.

Aber: Im BGB gibt es eine Regelung in Bezug auf einen möglichen Schadensersatzanspruch, der durch den Arbeitnehmer geltend gemacht werden kann. Dieser ist im §§ 275, 280, 283, 286 sowie 287 zu finden. Hier ist vermerkt, dass der Arbeitnehmer diesen Anspruch geltend machen kann, wenn er seinen Urlaub rechtzeitig beantragt, das Unternehmen diesen aber nicht stattgegeben hat. Neben einer möglichen Ausgleichszahlung kann der Arbeitnehmer auch das Recht auf eine unbefristete Verlängerung erwirken, die gerichtlich durchgesetzt wird.

Fraglich ist jedoch, ob sich das bei einem Praktikum lohnt.

Es ist zu berücksichtigen, wie die Verteilung der Urlaube in den letzten Jahren unter den Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern erfolgt ist.

Es ist zu berücksichtigen, wie die Verteilung der Urlaube in den letzten Jahren unter den Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern erfolgt ist. (#05)

Wann kann sich der Arbeitnehmer den Urlaub auszahlen lassen?

Der Erholungsurlaub soll für die Erholung in Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung ist im Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen. § 7 sieht hier jedoch eine Ausnahme vor. Diese bezieht sich auf einen Urlaubsentgeltanspruch, der entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, und es dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist, den Urlaub in Anspruch zu nehmen. Denkbar sind hier Kündigung oder Tod.

Vererbter Urlaub laut EU möglich

Verstirbt ein Arbeitnehmer, kann ein noch bestehender Anspruch auf Urlaub durch die Erben übernommen werden. Die Regelung nach dem Erbrecht sieht zwar vor, dass eine Übertragung nicht möglich ist. Der Europäische Gerichtshof beruft sich dabei jedoch auf Unionsrecht und hat entschieden, dass Erben einen Anspruch auf Abgeltungszahlungen haben. Diese werden direkt beim Arbeitgeber beantragt. (Urteil in den verbundenen RechtssachenC-569/16 und C-570/16 vom 6.November2018)

Auch hier ist der Anwendungsfall für ein Praktikum fraglich. Da diese Arbeitsverhältnisse eher geringfügig entlohnt sind, gibt es nicht sehr viel zu erben.

Wie ist mit dem Urlaub im Falle einer Kündigung umzugehen?

Wenn der Arbeitsvertrag endet, bleibt der Anspruch auf Urlaub bestehen. Als Berechnungsgrundlage dient der Jahresurlaubsanspruch. Ist ein Arbeitnehmer mit regulär 30 Urlaubstagen bis Ende April noch im Unternehmen, stehen ihm 10 Urlaubstage rechtlich zu. Diese kann er als Erholungsurlaub in Anspruch nehmen oder sich auszahlen lassen.

Muss der Arbeitgeber für den Urlaub eine Vergütung zahlen?

Laut Bundesurlaubsgesetz ist der Erholungsurlaub durch den Arbeitgeber mit dem Urlaubsentgelt zu vergüten. Das gilt selbstverständlich auch für Praktikanten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers. Aus rein rechtlicher Sicht ist ein Zeitraum von 13 Wochen vor Start des Urlaubes als Berechnungsgrundlage anzusehen.

Allerdings zahlen viele Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über den Urlaub hinweg weiter sein aktuelles Gehalt. Gratifikationen und Auszahlungen für Überstunden fließen in die Berechnung nicht ein.

Urlaubsgeld ist etwas anderes als Urlaubsentgelt

Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsentgelt mit dem Urlaubsgeld. Als freiwillige Zahlung durch den Arbeitgeber gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage. Das Urlaubsgeld wird immer gesondert im Arbeitsvertrag aufgeführt. Bei einem Praktikum ist es eher unüblich Urlaubsgeld zu erhalten.

Ist es möglich, im Urlaub zu arbeiten?

Der gesetzliche Jahresurlaub dient der Erholung und darf auch nur für diese genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, im Urlaub einer Arbeit nachzugehen, die einen geldwerten Vorteil mit sich bringt. Damit möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitnehmer ihre Urlaubszeit für einen zusätzlichen Verdienst nutzen.

Erlaubt ist es allerdings, ehrenamtliche Arbeiten zu verrichten oder auch Gefälligkeitsarbeiten zu übernehmen. Zudem kann der Arbeitnehmer Arbeiten in seinem Garten oder auch an seinem Haus durchführen.

Geht ein Praktikant im Urlaub einer bezahlten Arbeit nach und erfährt der Arbeitgeber davon, kann dieser eine Rückzahlung des Urlaubsentgeltes verlangen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Kündigung.

Der gesetzliche Jahresurlaub dient der Erholung und darf auch nur für diese genutzt werden.

Der gesetzliche Jahresurlaub dient der Erholung und darf auch nur für diese genutzt werden. (#01)

Welche Folgen hat eine Selbstbeurlaubung?

Wird der Antrag auf Urlaub abgelehnt und kann der Arbeitgeber diese Ablehnung begründen, muss dies durch den Arbeitnehmer akzeptiert werden. Er darf keine Selbstbeurlaubung vornehmen und einfach der Arbeit fern bleiben. Das kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

  • Zwei Beispiele:
    Frau K. ist sauer. Sie hat eine tolle Reise gefunden und möchte jetzt dafür Urlaub nehmen. Ihr Arbeitgeber lehnt ab und begründet mit Saisongeschäft. Frau K. fühlt sich im Recht, schließlich hat sie dieses Jahr noch keinen Urlaub genommen. Sie fährt trotzdem und kassiert dafür eine fristlose Kündigung.
  • Herr Timm gewinnt in der Morningshow im Radio einen Kurzurlaub, 5 Tage New York: einzige Bedingung, er muss sofort los. Herr Timm freut sich und fährt zum Flughafen. Auf dem Weg schickt er seinem Arbeitgeber eine kurze Email und informiert ihn, dass er nicht zum Praktikum erscheint. Der Arbeitgeber muss das so nicht tolerieren und Herr Timm hat mit ernsten Konsequenzen zu rechnen.

Was ist, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt?

Tritt im Urlaub eine Erkrankung des Arbeitnehmers ein, sieht das Bundesurlaubsgesetz vor, dass der Urlaub unterbrochen wird. Um den Anspruch auf die Urlaubstage zu behalten, meldet sich der Arbeitnehmer direkt krank und legt ein ärztliches Attest vor. Hat er sich an die Vorgaben gehalten, kann er seinen Erholungsurlaub später in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, von seinen Mitarbeitern zu verlangen, dass sie ihre Urlaubstage nutzen, um eine Erkrankung auszukurieren.

Erika Klein hatte sich sehr auf einen erholsamen Urlaub in den Semesterferien gefreut. Nun hat sie sich eine schwere Magen-Darm-Grippe zugezogen und aus der Entspannung wird eher das Gegenteil. Daher geht Frau Klein zum Arzt und lässt sich 3 Tage krankschreiben. So kann sie zumindest einen Teil des Urlaubs noch später nutzen.

Welche Sonderregelungen sieht das Bundesurlaubsgesetz vor?

Sonderregelungen sind im Bundesurlaubsgesetz ebenfalls zu finden. Sie beziehen sich auf Arbeitnehmer mit Behinderungen sowie Arbeitnehmer unter 18 Jahren. Hier wird auf § 208 im Sozialgesetzbuch verwiesen.

Leidet ein Praktikant unter einer Schwerbehinderung, steigt sein Mindestanspruch auf Urlaub um fünf Tage pro Jahr an. Diese Regelung gilt nur für Mitarbeiter in Vollzeit. Bei einer Teilzeitarbeit erfolgt die Umrechnung der Ansprüche nach der oben genannten Formel.

Minderjährige Praktikanten erhalten einen gesonderten Urlaubsanspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, der sich nach ihrem Alter richtet. Gesetzlich vorgesehen ist der folgende Anspruch:

  • jünger als 16 Jahre zu Beginn des Kalenderjahres: 30 Urlaubstage
  • jünger als 17 Jahre zu Beginn des Kalenderjahres: 27 Urlaubstage
  • jünger als 18 Jahre zu Beginn des Kalenderjahres: 25 Urlaubstage
Um den Anspruch auf die Urlaubstage zu behalten, meldet sich der Arbeitnehmer direkt krank und legt ein ärztliches Attest vor.

Um den Anspruch auf die Urlaubstage zu behalten, meldet sich der Arbeitnehmer direkt krank und legt ein ärztliches Attest vor. (#06)

Was passiert mit dem Urlaub in der Elternzeit?

Auch Praktikanten haben Anspruch auf Elternzeit. Geht ein Arbeitnehmer in Elternzeit, verfällt sein Anspruch auf Erholungsurlaub laut Bundesurlaubsgesetz nicht. Er kann den Urlaub nach der Rückkehr in das Unternehmen in Anspruch nehmen. Geht er jedoch während der Elternzeit einer Teilzeitanstellung nach, erhält er selbstverständlich dafür auch Urlaub.

Tipp: Wichtig ist, sich seinen bestehenden Urlaubsanspruch durch den Arbeitgeber vor dem Eintritt in die Elternzeit schriftlich geben zu lassen. Darauf können sich Arbeitnehmer später berufen.

Gibt es Bildungsurlaub?

Ob Bildungsurlaub gewährt wird, hängt vom Arbeitsort ab. Höhe und Voraussetzungen können in den Bundesländern variieren. Eine allgemeine Regelung im Bundesurlaubsgesetz gibt es nicht. Abgelehnt wird Bildungsurlaub in Bayern und in Sachsen. Den Regelungen der Länder ist zu entnehmen, dass der Bildungsurlaub oft aus einem Anspruch von zehn Urlaubstagen innerhalb von zwei Jahren besteht. Teilweise werden Unterschiede gemacht, die sich am Alter des Arbeitnehmers orientieren.

Fazit: Detaillierte Regelungen im Bundesurlaubsgesetz erleichtern den Anspruch

Kommen Fragen rund um den Anspruch auf Urlaub während eines Praktikums auf, lohnt sich ein Blick in das Bundesurlaubsgesetz. Hier sind die rechtlichen Grundlagen festgehalten, die sich auf den Mindestanspruch beziehen. Auch Sonderregelungen sowie Regelungen zu Urlaubswünschen sind im Bundesurlaubsgesetz zu finden.

Für Praktikanten ist wichtig zu wissen, dass der Mindesturlaubsanspruch gesetzliche Relevanz hat. Arbeitgeber dürfen den Anspruch nur nach oben hin verändern. Eine Anpassung, die sich unter dem Mindestanspruch bewegt, ist nicht möglich und kann rechtlich belangt werden.


Bildnachweise: ©Shutterstock – Titelbild: kosmos111 – #01: Subbotina Anna – #02: alphaspirit – #03: bbernard – #04: Syda Productions – #05: Liderina – #06: Dragana Gordic

Lassen Sie eine Antwort hier