Erfolg für Ankläger: BGH verurteilt Google-Suchdienst

0

Kürzlich erging eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Zusammenhang mit einem Auslistungsbegehren gegen Google. Die Kläger forderten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden und dass die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder eingestellt wird. Die Artikel stammen von einer US-amerikanischen Webseite, die das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war, kritisch behandelte. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls von der kritischen Berichterstattung betroffen. Die Webseite der Betreiberin stand wegen des Verdachts auf Erpressung von Unternehmen negativ in der Öffentlichkeit. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)

Bisherige Etappen im Rechtsstreit mit Google

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst eine Entscheidung über ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst Google getroffen. Die Kläger forderten von Google, bestimmte Artikel nicht mehr in der Suchergebnisliste anzuzeigen und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder zu unterlassen. Die Artikel auf einer US-amerikanischen Webseite kritisierten das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite wurde selbst wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen negativ beleuchtet.

Google-Auslistungsbegehren: BGH bestätigt Vorinstanzenentscheidung

Bezüglich einiger Artikel bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen. In einem Fall mangelte es an einem Bezug zum Kläger, und in den beiden anderen Artikeln konnten die Kläger nicht ausreichend belegen, dass die Informationen offensichtlich unrichtig waren.

Die Revision der Kläger hatte in Bezug auf die Vorschaubilder Erfolg. Der BGH verpflichtete Google dazu, die beanstandeten Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu entfernen. Die Anzeige der nicht aussagekräftigen Klägerfotos als isolierte Vorschaubilder ohne angemessenen Kontext wurde für ungerechtfertigt befunden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet für die Kläger einen Teilerfolg. Trotz einiger Rückschläge wurde Google verpflichtet, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu löschen. Dadurch wird der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger gestärkt, und die Verwendung von isolierten und nicht aussagekräftigen Fotos zu ihrem Nachteil wird unterbunden.

Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung betont, dass Suchmaschinenbetreiber eine Verantwortung bei rechtmäßigen Auslistungsanträgen tragen. Dieser wegweisende Präzedenzfall wird den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im Online-Bereich maßgeblich beeinflussen. Die Entscheidung wird voraussichtlich auch für kommende Fälle maßgeblich sein und stellt einen wichtigen Schritt im Umgang mit kontroversen Inhalten im digitalen Zeitalter dar.

Lassen Sie eine Antwort hier