Die Sicherheitsbranche ist aufregend und bietet vielfältige Jobs. Ein Praktikum kann erste Einblicke in den Arbeitsbereich geben. Die Voraussetzung ist die erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung.
Praktikum in der Sicherheitsbranche: Aber erst nach der Prüfung!
Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher vor der Diskothek, Aufpasser im Kaufhaus: Die Sicherheitsbranche bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Doch ehe der Schritt in Richtung des neuen Berufs gewagt wird, sollte ein Praktikum absolviert werden. Dieses erfordert jedoch, dass Bewerber erfolgreich die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung ablegen. Denn ist keineswegs so, dass wirklich jeder als Sicherheitsmitarbeiter engagiert werden kann!
Hohe Anforderungen an den Praktikanten
Es ist nicht einfach, einen Praktikumsplatz in der Sicherheitsbranche zu finden. Die Anforderungen an die Bewerber sind hoch und das haben diejenigen die besten Chancen, die bereits den sogenannten „§ 34“ in der Tasche haben. Allerdings haben diejenigen, die den Bereich der Sicherheit als künftige Arbeitsmöglichkeit erst einmal testen wollen, diesen Schein eben meist noch nicht. Ohne diesen ist es jedoch maximal möglich, in die Branche ein wenig kennenzulernen.
Es ist kaum denkbar, dass ein Praktikant ohne erfolgreich bestandene Prüfung anspruchsvolle Aufgaben zugeteilt bekommen. Vielmehr sehen leitende Sicherheitspersonen einen Praktikanten ohne ausreichende Fachkenntnis meist eher als Belastung und zusätzlich zu bewachendes Subjekt. Dies ist natürlich eher hinderlich, denn ein wirkliches Kennenlernen der Branche ist so nicht möglich.
Vielmehr werden nicht ausreichend vorbereitete Praktikanten von Geldtransporten oder Personenschutzaufgaben ausgeschlossen, weil diese für sie viel zu gefährlich sein würden. Erfahrene Sicherheitsdienste stellen den Schutz des Ihnen anvertrauten Lebens oder Objekts immer an erster Stelle, erst danach kommen etwaige Lernaufgaben für Praktikanten.
Firmeninterne und gesetzliche Auflagen verkomplizierten ein Praktikum zusätzlich. Beispielsweise muss für dieses bereits ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, ein Aufwand, den viele scheuen, die sich lediglich ein Bild über einen möglichen Beruf machen wollen. Ist das Praktikum in der Sicherheitsbranche aber auf einen längeren Zeitraum angelegt, relativiert sich der Aufwand wieder und die meisten Bewerber ersuchen die Polizei mit Freude um die Ausstellung eines solchen Zeugnisses.
Video: Security-Branche boomt | WDR Reportage (Interview Kai Deliomini)
Tipps für angehende Praktikanten
Neben der erforderlichen Prüfung ist es sinnvoll, sich über mögliche Einsatzzeiten Gedanken zu machen. Denn die Sicherheitsbranche kennt keine 9-to-5-Jobs, sondern es werden vielmehr Nachtarbeit und Einsätze auch an Wochenenden und Feiertagen gefragt. Gerade bei Veranstaltungen gibt es keinen geregelten Feierabend, sondern dieser ist erst möglich, wenn beispielsweise das Festival, die Disco oder ein anderes Event beendet ist. Die Feierabendzeiten werden vielmehr durch das die Veranstaltung besuchende Publikum bestimmt.
Wer sich ein Bild des Jobs machen möchte, kann sich bei verschiedenen Sicherheitsfirmen bewerben, die unter anderem Einsätze in den folgenden Bereichen anbieten:
- Einlasskontrollen zu Sportveranstaltungen
- Sicherung bei Konzerten
- Parkplatzmanagement bei großen Veranstaltungen
- Sicherung auf Weihnachtsmärkten
Die Bewerbung als Praktikant in der Sicherheitsbranche
Damit die Bewerbung für ein Praktikum in der Sicherheitsbranche erfolgreich ist, ist vor allem der einwandfreie Leumund wichtig. Dieser wird über das polizeiliche Führungszeugnis nachgewiesen. Das Zeugnis sollte der Bewerbung bereits angeheftet sein und nicht erst auf Verlangen angefordert werden müssen. Inzwischen kann ein solches Führungszeugnis sogar online angefordert werden.
Es sind Lücken im Lebenslauf vorhanden? Diese sollten plausibel erklärt werden können. Bitte keine Mogeleien! Kommen diese heraus, hat sich die Bewerbung ohnehin erledigt. Dies ist auch verständlich, denn immerhin kommt es in der Sicherheitsbranche vor allem auf Vertrauen an.
Wichtig: gab es in der Vergangenheit kritische Situationen wie eine längere Arbeitslosigkeit oder eine Jugendstrafe, sollte der Bewerber in die Offensive gehen. Im zur Bewerbung gehörenden Anschreiben können Erklärungen und aus der Vergangenheit gewonnene Einsichten dargelegt werden.
Viele Sicherheitsfirmen sehen dies sogar positiv, denn wer negative Erfahrungen gemacht hat und sich jetzt einem rechtschaffenen Leben zuwendet, erweist sich in der Praxis oft als besonders zuverlässig. Die meisten Sicherheitsfirmen sind gern bereit, den Bewerbern eine Chance zu geben, wenn sie sich getraut haben, offen mit ihrer Vergangenheit umzugehen.
Wichtig ist immer, dass das Anschreiben das Interesse am Beruf signalisiert, gleichzeitig aber erkennen lässt, dass dem Bewerber klar ist, dass ein Praktikum kein vollwertiger Job sein kann. Realistische Erwartungen sollten erkennbar sein und werden oft mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch honoriert.
Der Bewerber sollte überdies seine persönlichen Eigenschaften, die für den Job von entscheidender Bedeutung sind, deutlich kommunizieren.
Dazu gehören unter anderem:
- Konfliktfähigkeit
- Loyalität
- Kommunikationsbereitschaft
- Geduld
- körperliche Fitness
- Empathie
Insgesamt sind die Karriereaussichten in der Sicherheitsbranche gut und für Interessierte ist das Praktikum eine ideale Einstiegsmöglichkeit. Tipp: Wer eine Absage auf seine Bewerbung erhält, aber unbedingt diese eine Sicherheitsfirma zu seinem Arbeitgeber machen möchte, sollte Hartnäckigkeit beweisen. Diese wird von vielen Firmen honoriert, da dem betreffenden Bewerber Durchhaltevermögen und Zielstrebigkeit unterstellt wird.
Vor dem Praktikum steht die Sachkundeprüfung (Video)
Da es immer mehr Bewerber als Praktikumsplätze gibt, ist es hilfreich, die geforderten Voraussetzungen bereits mitzubringen. Zu diesen gehört die Sachkundeprüfung nach § 34a, die von der Industrie- und Handelskammer abgenommen wird und für die eine Weiterbildung möglich ist.
Diese ist auch zwingend nötig, denn aus dem Stegreif ist die Prüfung nicht abzulegen. Die Anforderungen sind hoch und es werden verschiedene Wissensgebiete abgefragt. Da die Weiterbildungskurse mit Kosten verbunden sind, lohnt sich die Nachfrage nach möglichen Förderungen. Diese können beispielsweise über die Bundesagentur für Arbeit oder über das Jobcenter beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Es lohnt sich aufgrund des hohen Aufwands kaum, die Prüfung nach § 34a der Gewerbeordnung abzulegen, wenn nur ein kurzes Praktikum geplant ist. Die Zeit, die im Sicherheitsunternehmen verbracht wird, ist dann meist zu kurz, um wirklich eine Entscheidung über den künftigen Berufsweg treffen zu können. Wer sich aber bereits relativ sicher ist, diesen Weg gehen zu wollen, kann die Prüfung als nächstes Ziel ins Auge fassen.
Themen in der Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung dreht sich rund um die Themen Sicherheit und Ordnung, es geht um den Umgang mit Menschen sowie um die Abwehr von Gefahren.
Verschiedene Bereiche werden in der Prüfung abgefragt:
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Umgang mit Waffen
- Gewerberecht
- öffentliche Sicherheit
- Unfallverhütungsvorschriften
- Kenntnisse des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Prüfungsfragen sind nicht öffentlich einsehbar und werden immer wieder ergänzt und erweitert. Für die Vorbereitung auf die Prüfung dienen in der Regel ähnliche Fragen, sodass die Bewerber gut gerüstet in die Prüfung gehen können.
Video: Berufsziel: Bodyguard – Welt der Wunder
Bewertung der Sachkundeprüfung
Die verschiedenen Themengebiete, die in der Prüfung abgefragt werden, sind in der Gewichtung unterschiedlich. So ist es zum Beispiel relevanter, die Fragen zum Umgang mit Menschen und zum Verhalten in Gefahrensituationen richtig beantworten zu können, als sich mit den Fragen rund um die öffentliche Sicherheit perfekt auszukennen. Letztgenanntes Themengebiet wird mit weniger Fragen und demzufolge auch weniger Punkten abgehandelt.
Insgesamt werden in der Regel 72 Fragen gestellt, die höchstens mit 100 Punkten bewertet werden können. Für das Bestehen der Prüfung müssen wenigstens 50 Punkte, also die Hälfte, erreicht werden. Die Fragen selbst sind als Multiple-Choice-Fragen ausgelegt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung darf an der mündlichen Prüfung teilgenommen werden.
Die Prüfung findet vor der örtlichen IHK statt bzw. vor der IHK, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist. Bundeseinheitlich finden diese Prüfungen jeden dritten Donnerstag im Monat statt. Der Termin für die mündliche Prüfung wird danach bekannt gegeben.
Insgesamt bekommen angehende Sicherheitsleute heute eine weitaus bessere Ausbildung als vor einigen Jahren. Damals wurde die Ausbildung in rund einer Woche absolviert, wobei schon allein die Kürze der Ausbildungszeit darauf hindeutet, dass längst nicht alle relevanten Inhalte behandelt werden konnten.