Endlich Feierabend: Fast jeder Praktikant macht Überstunden

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Endlich Feierabend! So rufen nicht nur die Angestellten, sondern auch die Praktikanten, wenn sie wieder einmal Überstunden machen mussten. Es stellt sich die Frage, ob das rechtens ist.

Endlich Feierabend für Praktikanten: Überstunden als Baustein für den Erfolg

Viele Praktikanten kennen das: Sie arbeiten so viel wie möglich, um den Chef zu beeindrucken und aus dem Praktikum irgendwann einen festen Job in gehobener Position in diesem Unternehmen werden zu lassen. Überstunden scheinen da selbstverständlich und erweisen sich nicht selten als Baustein zum beruflichen Erfolg. Aber sind sie wirklich nötig und dürfen sie überhaupt verlangt werden?

Die rechtliche Seite wird gleich noch beleuchtet, die Frage nach der Zweckmäßigkeit kann gleich geklärt werden. Denn eines ist klar: Überstunden machen den Praktikanten nicht zwingend zum wertvollen Mitarbeiter, sondern eher zu einer Person, die unliebsame Aufgaben zwar zähneknirschend übernimmt, sie aber dennoch ausführt. Und das, ohne dass eine Gegenleistung verpflichtend wäre!

Endlich Feierabend und chillen

“Endlich Feierabend!“ Der Ruf ist allerorts nicht nur von Volontären, sondern auch von Angestellten zu hören. Jetzt nichts wie rauf aufs Sofa und noch eine Folge der Lieblingsserie anschauen. Oder erst einmal ein wenig sportlichen Ausgleich suchen, danach duschen und in die Geborgenheit der Wohnung eintauchen. Damit es wirklich bequem wird, ist gemütliche Homewear und Nachtwäsche Damen zum Chillen nach dem Feierabend ganz wichtig.

Sie lässt genügend Bewegungsfreiheit und engt nicht ein, wärmt angenehm und vermittelt ein kuscheliges „Zuhause-Gefühl“. So können nicht nur Praktikanten den harten Arbeitsalltag hinter sich lassen und Kraft für den nächsten Tag tanken.

“Endlich Feierabend!“ Der Ruf ist allerorts nicht nur von Volontären, sondern auch von Angestellten zu hören. ( Foto: Adobe Stock - stollco )

“Endlich Feierabend!“ Der Ruf ist allerorts nicht nur von Volontären, sondern auch von Angestellten zu hören. ( Foto: Adobe Stock – stollco )

Kein Ende der Arbeit für Praktikanten?

Die reguläre Arbeitszeit ist geschafft, auch nötige Überstunden sind abgeleistet. Und endlich ist Feierabend? Nein, so ganz stimmt das nicht, zumindest nicht für Praktikanten, die ihren Karriereweg weiterverfolgen wollen. Das heißt aber nicht, dass sie aus der Firma nicht nach Hause können oder daheim noch Akten wälzen müssen. Vielmehr geht es um andere und durchaus angenehme Aufgaben, die noch erledigt werden sollten.

Damit werden zwar die inzwischen üblichen Überstunden bei jedem zweiten Praktikanten nicht weniger, doch die eigentliche Freizeit kann zumindest im Sinne der Karriereunterstützung genutzt werden. Möglich wird das zum einen durch das Lesen.

Praktikanten sollten, wenn sie endlich Feierabend haben, unbedingt noch Zeitungen oder Zeitschriften, Fachbücher oder Klassiker der Weltliteratur lesen. Wer sich nicht mehr anstrengen mag, schaut wenigstens die aktuellen Nachrichten an bzw. liest sich diese durch. Nicht umsonst heißt es: „Lesen bildet!“ Alles, was gelesen wird, kann am Ende dazu beitragen, beruflich erfolgreicher zu sein.

Wer endlich Feierabend hat und die Zeit nach der Arbeit gern in sozialen Netzwerken verbringt, sollte sich zumindest in einigen karrierefördernden Gruppen anmelden. Weitaus fördernder sind aber Netzwerke außerhalb des Internets. Schon ein Praktikant sollte sich täglich eine Stunde nach der Arbeit nehmen, um einem sozialen, kulturellen oder ökologischen Projekt nachzugehen.

Dies erweitert zum einen die Kontakte, zum anderen lässt das Menschen extrovertierter und sozial kompetenter werden. Wer beruflich vorankommen möchte, sollte daher jeden Tag nach Feierabend eine Stunde investieren und sich persönlich engagieren. Die Karriere wird es später danken und die Überstunden, die hier geleistet werden, kommen den jeweiligen Projekten zugute.

Die rechtliche Seite: Was kann und darf ein Praktikant?

Für jemanden, der ein Praktikum ableistet, gibt es keine genaue Definition. Fakt ist, dass diese Person meist nur wenig Fachwissen mitbringt, wenn es sich um ein Praktikum für die weitere Ausbildung handelt. Andere wiederum absolvieren im Rahmen des Studiums ein Berufspraktikum, bei dem das nötige Fachwissen bereits vorausgesetzt wird. Eine praktische Erfahrung ist dabei noch nicht vorhanden. Die Rechte von Praktikanten sind entsprechend der üblichen Arbeitszeitgesetze geregelt.

Praktikant mit festen Arbeitszeiten

Auch diejenigen, die freiwillig in einem Unternehmen arbeiten, weil sie sich auf ein Studium vorbereiten oder praktische Kenntnisse erwerben wollen, sind in den Arbeitsprozess der Firma zu integrieren. Sie sollen die betriebliche Abläufe hautnah kennenlernen und Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Das Praktikum besitzt daher einen gewissen Lerncharakter. Nicht nur ein einzelner Arbeitsplatz wird dabei präsentiert, sondern der Schüler oder Student soll „mitlaufen“ und möglichst viele verschiedene Positionen und Stellen kennenlernen.

Entsprechend seines Einsatzgebietes kann es daher sein, dass auch Mehrarbeit nötig ist. Und wenn es für andere heißt, dass endlich Feierabend ist, muss vielleicht noch eine Stunde drangehängt werden. Der Praktikumsteilnehmer ist diesbezüglich einem Angestellten gleichgestellt. Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es nicht, die Bedingungen des Praktikum werden teilweise im Arbeitsschutzgesetz, teilweise im Berufsbildungsgesetz geregelt.

Endlich Feierabend! Doch halt, diese oder jene Aufgabe ist zwingend noch zu erledigen. ( Foto: Adobe Stock - Monet )

Endlich Feierabend! Doch halt, diese oder jene Aufgabe ist zwingend noch zu erledigen. ( Foto: Adobe Stock – Monet )

Überstunden für den Volontär

Endlich Feierabend! Doch halt, diese oder jene Aufgabe ist zwingend noch zu erledigen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass auch für einen Volontär gilt, dass dieser maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten sollte. Jede Arbeitszeit, die darüber hinaus geht, zählt zu den Überstunden bzw. fällt in den Bereich der Mehrarbeit. Wie viele Arbeitsstunden im Praktikum abzuleisten sind, ist individuell im Arbeitsvertrag geregelt.

Schülerpraktikanten müssen meist nur sechs Stunden am Tag arbeiten und dürfen keine Überstunden machen. Wenn bei ihnen endlich Feierabend ist, müssen daher andere Volontäre, die bereits älter als 18 Jahre sind, noch arbeiten.

An Sonn- und Feiertagen müssen Volontäre nicht arbeiten, Ausnahmen gibt es lediglich im medizinischen und pflegerischen Bereich, bei den Medien oder auch bei der Feuerwehr. Kurzum: Wer sein Praktikum dort ableistet, wo generell rund um die Uhr gearbeitet wird, muss auch mit einer Arbeit an Sonn- und Feiertagen rechnen.

Konkrete Regelungen zu Überstunden im Praktikum

Die Mehrarbeit im Praktikum wird von fast jedem Zweiten beklagt. Eigentlich soll der Lerneffekt im Vordergrund stehen, stattdessen werden die Teilnehmer am Praktikum mit Aufgaben überhäuft, die sie unmöglich in der dafür vorgesehenen Zeit schaffen können. In vielen Unternehmen bekommen die Volontäre die Aufgaben zugeteilt, die ansonsten kaum zu vergeben sind und die von anderen Mitarbeitern gern weggeschoben werden. Da kann sich ein ziemlich großer Berg Arbeit ansammeln!

Wichtig zu wissen: Überstunden sind nur dann rechtlich erlaubt, wenn dafür Freizeit als Ausgleich angeboten wird. Ist endlich Feierabend, muss dementsprechend auch Feierabend sein, Praktikumsteilnehmer dürfen nicht noch zusätzlich zu ihrer Arbeitszeit im Unternehmen mit Aufgaben betraut werden, die sie zu Hause absolvieren müssen.

Der Freizeitausgleich ist auch vor dem Hintergrund wichtig, weil nur wenige Volontäre einen finanziellen Ausgleich für ihre Arbeit bekommen. Wer aber freiwillige Mehrarbeit leistet, kann nicht auf sein Recht zum Freizeitausgleich dringen!

Die Mehrarbeit im Praktikum wird von fast jedem Zweiten beklagt. ( Foto: Adobe Stock - insta_photos )

Die Mehrarbeit im Praktikum wird von fast jedem Zweiten beklagt. ( Foto: Adobe Stock – insta_photos )

Die Regelungen kurz und knapp

Volontäre müssen im Praktikum bezüglich einer eventuellen Mehrarbeit mit diesen Punkten rechnen:

  • Regelungen der Arbeitszeit über Arbeitszeit- und Berufsbildungsgesetz
  • teilweise gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mehrarbeit muss durch Freizeit ausgeglichen werden
  • kein Anspruch auf Freizeitausgleich bei freiwilligen Überstunden
  • Freizeitausgleich statt finanzieller Entlohnung möglich
  • keine Sonn- und Feiertagsarbeit (mit wenigen Ausnahmen)

Endlich Feierabend!

Wenn Volontäre Feierabend haben, sollten sie sich nicht einfach aufs Sofa legen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen, wie es so schön heißt. Vielmehr sollten sie sich mit der Karriereplanung befassen und versuchen, sich eine Strategie zurechtzulegen. Wie lässt sich das aktuelle Praktikum für den späteren Job bzw. für die Karriere nutzen? Es ist nicht nötig, das eigene Interesse zwingend über Mehrarbeit kundzutun.

Vielmehr ist es wichtig, die Arbeit, die dem Volontär zugeteilt wird, so gut wie möglich zu erledigen. Sind nur Tätigkeiten abzuarbeiten, die keine zusätzlichen Erfahrungen mit sich bringen (fegen, putzen, Akten sortieren), ist eine Beschwerde beim Betriebs- oder Personalrat angezeigt. Natürlich erst, wenn eine Rücksprache mit dem direkten Vorgesetzten nichts bringt. Schließlich soll das Praktikum vor allem neues Wissen und praktische Erfahrung in einem Beruf vermitteln.

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