Krankenhausentgelte 2024: Einigung der Selbstverwaltungspartner

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Auf Bundesebene haben sich die Selbstverwaltungspartner am 6. November 2023 auf den Entgeltkatalog für Krankenhäuser geeinigt. Dieser Katalog legt die Fallpauschalen (DRG) für das Jahr 2024 fest und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser erhalten dadurch eine Finanzierung von über 65 Milliarden Euro. Zusätzlich wurde der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sichert.

Wichtige Preisfestlegungen: Veränderungswerte und Tariferhöhung für 2024

Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere bedeutsame Vergütungsregelungen vereinbart. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als zentrale Faktoren für die Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beträgt +5,13% und spielt somit eine entscheidende Rolle für die Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie z.B. den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Damit sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.

Selbstverwaltung setzt ein positives Beispiel für Krankenhausfinanzierung

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, betont, dass die Einigung eine grundlegende Voraussetzung für die finanzielle Absicherung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr ist. Hierbei zeigt die Selbstverwaltung ihre Fähigkeit, konstruktiv zusammenzuarbeiten und Lösungen zu finden, während die Bundesländer noch Nachholbedarf in Bezug auf die ausreichende Finanzierung der notwendigen Investitionen haben.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, würdigt die Vereinbarung und hebt die Erfüllung der Aufgabe und Verantwortung der Selbstverwaltungspartner für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems hervor.

Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, stellt fest, dass die Selbstverwaltungspartner eine nachhaltige Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr gefunden haben, obwohl eine umfassende Krankenhausreform bevorsteht.

Basisfallwerte bestimmen Vergütungshöhe mit Krankenkassen

Im DRG-Fallpauschalenkatalog wird das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle anhand von Relativgewichten festgelegt. Die Vergütungshöhe, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, wird maßgeblich durch die Basisfallwerte bestimmt, die in den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr in die traditionelle DRG-Fallkostenkalkulation einbezogen. Stattdessen erfolgt die Finanzierung des pflegespezifischen Budgets über DRG-bezogene Tagessätze.

Politik gefragt: Neuausrichtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für das Jahr 2024 markiert einen wichtigen Schritt, um eine sichere Finanzierung von Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern zu gewährleisten. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine belastbare Lösung gefunden. Jetzt obliegt es der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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