Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können nun aufatmen, da die neue Gesetzesänderung ihnen vor finanziellen Belastungen durch hohe Nachzahlungsforderungen schützt, die bei verspäteter Einreichung der Einkommensnachweise drohten.
Mehr Transparenz: Krankenkassen müssen Beitragsberechnung erklären
Nach der bisherigen Regelung hatten Selbstständige drei Jahre Zeit, um ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Anhand dieser Nachweise berechneten die Krankenkassen den Beitrag, den die Versicherten zahlen mussten. Bei verspäteter Einreichung der Unterlagen wurde jedoch der Höchstbeitrag in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob nachträglich Steuerbescheide vorgelegt wurden. Dies konnte zu Nachzahlungsforderungen von mehr als 8.000 Euro pro Jahr führen, was insbesondere für Selbstständige mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Last darstellte.
Verbraucherschützer haben erfolgreich dafür plädiert, die Regelung zur Einkommensnachweisfrist für selbstständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zu überarbeiten. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hat im Oktober eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch beschlossen. Die Änderung wird es den Krankenkassen nicht mehr erlauben, den Höchstbeitrag bei verspäteter Einreichung der Unterlagen ohne Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Steuerbescheide zu berechnen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen.
Die geplanten Änderungen gelten nicht nur für zukünftige Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019.
- Selbstständige müssen den Höchstbeitrag erst zahlen, wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid vorlegt. Nachgereichte Einkommensnachweise werden berücksichtigt und eine transparentere Beitragsberechnung gewährleistet
- Die Informationspflicht der Krankenkassen beinhaltet die Verpflichtung, die Versicherten über die Berechnung ihrer Beiträge zu informieren. Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten haben die Versicherten die Möglichkeit, eine Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags zu beantragen, um ihn ihrem tatsächlichen Einkommen entsprechend zu ändern
- Selbstständige haben die Möglichkeit, nachträglich ihre Einkommensnachweise vorzulegen, welche von den Krankenversicherungen akzeptiert werden, um den Beitrag anzupassen
Die geplanten Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden von Verbraucherschützern positiv aufgenommen, da sie nicht nur für aktuelle Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten sollen. Selbstständige haben dadurch die Möglichkeit, eine Neuberechnung ihrer Beiträge entsprechend ihres Einkommens zu verlangen und zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Die geplante Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie schützt sie vor hohen Nachzahlungen und ermöglicht eine gerechtere Berechnung der Beiträge. Selbstständige können nun auf eine transparentere Beitragsregelung hoffen, die ihnen finanzielle Sicherheit bietet und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz gewährleistet.