Krankenkassenbeiträge: Neue Regelungen für Selbstständige und Freiberufler

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Es ist geplant, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Diese geplante Klarstellung des Gesetzgebers soll sicherstellen, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die zu viel geleisteten Beiträge zurückerhalten können. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Krankenkassenbeiträge: Versicherte werden über Höchstbeitrag informiert

Laut dem geplanten Gesetz sollen Krankenkassen bei Selbstständigen und Freiberuflern solange keine überhöhten Beitragsforderungen stellen dürfen, bis das Finanzamt einen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid ist die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge. Zusätzlich sollen Versicherte informiert werden, wenn die Kasse den monatlichen Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung festsetzt, weil kein Steuerbescheid vorliegt.

Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheids können die Versicherten bei ihrer Krankenkasse eine einkommensadäquate Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags beantragen. Die Krankenkassen haben jedoch bisher keine Unterlagen akzeptiert, die ein geringeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der dreijährigen Frist eingereicht wurden.

Der Gesetzgeber plant, gesetzliche Krankenkassen daran zu hindern, Selbstständigen und Freiberuflern überhöhte Beitragsforderungen zu stellen. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit geringem Einkommen, da sie bisher zu Unrecht hohe Beiträge zahlen mussten. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen auch rückwirkend gelten, sodass selbstständige Versicherte für die Jahre 2018 und 2019 eine Rückerstattung von ihrer Krankenkasse beantragen können, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Es ist wichtig, die Frist für das Einreichen des Einkommenssteuerbescheids zu beachten. Seit 2018 müssen Selbstständige und Freiberufler den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei ihrer Krankenkasse einreichen, um eine korrekte Berechnung der Beiträge sicherzustellen. Wenn die Frist versäumt wird, verlangen die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg steht Mitgliedern von Krankenkassen zur Seite und unterstützt sie dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Unter www.vzhh.de/termine können Termine für Beratungen vereinbart werden. Zusätzlich können Betroffene unter der Telefonnummer (040) 24832-130 einen Termin vereinbaren. Weitere Informationen zum Thema und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz verfügbar.

Die geplanten Gesetzesänderungen bringen für Selbstständige und Freiberufler eine spürbare Verbesserung. Sie können nun zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückfordern und ihre Beiträge zukünftig auf Basis ihres tatsächlichen Einkommens korrekt berechnen lassen. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung und einer faireren Beitragshöhe.

Die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 ist ein erfreulicher Schritt des Gesetzgebers, der den Missstand erkannt hat. Betroffene können nun ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen durchsetzen und überhöhte Beitragsforderungen abwehren. Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt sie dabei mit wertvollen Informationen und Beratung.

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